Vorschriftenarchiv

in Bearbeitung

Redaktionsstand/ Letzte Aktualisierung 04/2021:

Gemäß Mitteilung des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt (www.dibt.de) vom 29.03.2019 wurden die Bauregellisten A und B und Liste C (Ausgabe 2015/2 mit Änderungen 2016/1 und 2016/2) zum 01.04.2019 aufgehoben.

Mittlerweile ist in allen Bundesländern die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als entsprechende Landesvorschrift bekannt gemacht und eingeführt worden. In den meisten Ländern gilt der Bezug auf die MVV TB Ausgabe 1/2019 vom 15.01.2020 (bzw. mit Druckfehlerberichtigung vom 07.08.2020), in einzelnen Bundesländern noch der Bezug auf die MVV TB Ausgabe 1/2017 vom 31.07.2017 (bzw. mit Druckfehlerberichtigung vom 11.12.2017) und bereits auch auf die aktuelle MVV TB Ausgabe 2020/1 vom 19.01.2021.

Die aktuellsten und neuen Veröffentlichungen der Mustervorschriften und Mustererlasse sowie Informationen zur Umsetzung der MVV TB in den einzelnen Bundesländern oder der Aufhebung der Bauregellisten A und B und Liste C, entnehmen Sie bitte unter anderem den Webseiten der Bauministerkonferenz/IS-Argebau (https://www.bauministerkonferenz.de) und des Deutschen Institut für Bautechnik DIBt (www.dibt.de)

Die Ländervorschriften werden auf den jeweiligen Webseiten zum Landes(bau)recht der Bundesländer veröffentlicht.

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen regelt die Bauwerksanforderungen und ist gegliedert in:
Teil A: Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung, Schallschutz und Wärmeschutz;
Teil B: Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind;

Teil C: Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten;
Teil D: Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen.

Sowie Anhänge.

Die MVV TB wird fortlaufend aktualisiert. Es sind bereits weitere Änderungen mit Stand 2020 im Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission. Eine Bekanntmachung erfolgt dann entsprechend auf den oben genannten Seiten.

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

(Ausgabe 2020/1 vom 19. Januar 2021)
Stand: 01.2021

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

(Ausgabe 2019/1 vom 15. Januar 2020 mit Druckfehlerberichtigung vom 7. August 2020)
Stand: 08.2020

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

(Ausgabe 2017/1 vom 31. August 2017 mit Druckfehlerberichtigung vom 11.12.2017)
Stand: 12.2017

Die Dokumente der Bauregellisten A und B und Liste C Ausgabe 2015/2 sowie der Änderungsmitteilungen 2016/1 und 2016/2 finden Sie im Bereich „PDF Downloads“ weiter unten auf dieser Seite.

Zur Harmonisierung technischer Regeln und zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten wurde die Bauproduktenrichtlinie erlassen, die seit dem 1. Juli 2013 durch die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) abgelöst wurde. Diese legt u.a. die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten fest.

  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates

Das in den letzten Jahren erarbeitete einheitliche europäische Klassifizierungskonzept für den Bereich des Brandschutzes wird für eine Übergangszeit gleichwertig und alternativ neben dem bisherigen deutschen Klassifizierungssystem , basierend auf der Normenreihe DIN 4102, anwendbar sein. Hersteller und Anwender haben die Möglichkeit, Nachweise zum Brandverhalten oder den Feuerwiderstand entweder auf der Grundlage der DIN 4102 oder auf der Grundlage der DIN EN 13501-1 (Brandverhalten) bzw. der DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstand) zu führen.

Auf nationaler Ebene wird der vorbeugende und anlagentechnische Brandschutz durch die baurechtliche Einführung der Muster-Bauordnung und der Muster-Richtlinien in den Bundesländern konkretisiert.

Begründung zur MBO

Stand: 04.2016

Daneben existieren vor der Einführung der MVV TB technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, die durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von technischen Baubestimmungen allgemeine Verbindlichkeit erhielten. Diese finden Sie in der Zusammenstellung „PDF-Downloads“.

Nachfolgend finden Sie eine umfangreiche, aber nicht abschließende Zusammenstellung weiterer relevanter und auch älterer Vorschriften. Auf Anfrage senden wir Ihnen gern aktuelle Unterlagen zu. Bitte kontaktieren Sie uns unter (office@celsion.de) oder unter der Telefonnummer +49 (0) 3591 / 270 78 – 0.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Auszüge der Richtlinien für informelle Zwecke verschicken. Für die Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Auszüge der Normen wurden nur für informelle Zwecke aufgeführt.

Die neuen und aktuellsten Veröffentlichungen sowie ein Vorschriftenarchiv für den Bereich Bauaufsicht / Bautechnik finden Sie unter anderem auf den Webseiten der Bauministerkonferenz/IS-Argebau (https://www.bauministerkonferenz.de) und dem Deutschen Institut für Bautechnik DIBt (www.dibt.de)